VERBUNDESTRICH

Bei hohen mechanischen Belastungen und wenn keine besonderen Anforderungen an den Schall- und Wärmeschutz bestehen, bieten sich Verbundestriche an. Herausragendes konstruktives Merkmal ist ihre vollflächige und feste Verbundenheit mit dem Untergrund. Häufig werden sie direkt ohne weiteren Belag genutzt, dann werden sie auch Nutzestriche genannt. Grundsätzlich ist jedoch auch eine Belegung möglich.

Zur Anwendung kommen Verbundestriche im Wohnungsbau als unmittelbar genutzte Böden in Keller und Nebenräumen. Wenn keine Beanspruchung durch hohe Lasten vorliegt, ist ein Estrich auf Trennschicht - da weniger aufwendig - vorzuziehen. Im gewerblichen Bereich werden Verbundestriche überall dort eingesetzt, wo starke mechanische Belastungen auftreten z.B. bei Fahrverkehr. Der Aufbau eines Verbundestrichs zeigt sich im Querschnitt von unten nach oben wie folgt:

  • Rohdecke
  • Estrich
  • Belag (kann entfallen)
Haftbrücken zwischen Rohdecke und Estrich sind nach DIN nicht vorgesehen, werden in der Praxis jedoch häufig eingesetzt. Verlaufen Rohre oder Kabel auf dem Untergrund muss eine Ausgleichsschicht zwischen Verbundestrich und Untergrund hergestellt werden. Zu beachten ist das besonders enge Verhältnis zwischen Verbundestrich und Untergrund. Aufgrund der vollflächigen Auflage spürt der Verbundestrich jede Verformung unter sich und reagiert gegebenenfalls mit Druck-, Zugspannungen oder Rissen. Um Schäden zu vermeiden, sollten deshalb die Verformungseigenschaften von Estrich und Untergrund aufeinander abgestimmt werden. Günstig ist eine Einbringung im Nass-in-Nass-Verfahren, die in der Regel auch erfolgt.

Bezeichnung
Nach DIN 18560 Teil 3 setzt sich die Bezeichnung für Verbundestriche in der angegebenen Reihenfolge zusammen aus: Estrich, DIN Hauptnummer, Kurzzeichen für Estrichmörtelart sowie der Druck- und der Biegezugfestigkeits- bzw. Härteklasse sowie „V” für Verbund und Nenndicke der Estrichschicht in mm. Wird der Verbundestrich unmittelbar genutzt, ist außerdem die Verschleißwiderstandsklasse anzugeben: bei Zementestrichen nach Böhme, bei Kunstharzestrichen nach RWA (Rolling Wheel Abrasion) oder BCA in  (AR), bei Magnesiaestrichen die Oberflächenhärte (SH). Ein Estrich DIN 18560 - CT - C30 - F5 - A15 - V25 bezeichnet demnach einen Zementestrich der Druckfestigkeitsklasse C30, der Biegezugfestigkeitsklasse F5, der Verschleißwiderstandsklasse A 15 als Verbundestrich mit 25 mm Nenndicke.

Ausführung
Am häufigsten werden für Verbundestriche Zementschlämme verwendet. Durch Vergütung mit Kunststoffzusätzen entstehen sogenannte Hartstoffestriche. Verbundestriche mit anderen Bindemitteln wie Magnesia, Anhydrit oder Gussasphalt haben nur einen geringen Marktanteil.

Die Estrichdicke hat bei Verbundestrichen keinen wesentlichen Einfluss auf die Tragfähigkeit. Ursache dafür ist die Verteilung der statischen und dynamischen Kräfte auf den Untergrund. Üblich sind Schichtdicken von 25 bis 30 mm bei Zementestrichen und 20 mm bei Gussasphaltestrichen. Die Estrichmischung wird in steifer bis plastischer Konsistenz eingebracht, verteilt und verdichtet. Je nach Verwendungszweck ist nach dem Abziehen noch Abreiben oder Glätten erforderlich. Um einen einwandfreien Haftverbund zu gewährleisten, muss der Untergrund eine raue, offenporige Oberfläche besitzen und sauber, das heißt am besten dampfgestrahlt sein. Frisch auf frisch kann der Estrich auf eine maximal 1 bis 2 Tage alte Betonfläche eingebracht werden. Grundsätzlich ist auch eine spätere Verlegung möglich, Voraussetzung ist eine angenässter Boden.

Maßgebliches technisches Regelwerk für Verbundestriche ist DIN 18560 Teil 3.

Kontakt

Parkett & Bodenbeläge Gessner

 

Im Gewerbepark 10

91093 Heßdorf

 

Tel. 09135/7367875

Fax 09135/7367877

 

info@gessner-boden.de

 

Öffnungszeiten:

Mo.-Fr.  8:00 - 12:00 Uhr

             13:00 - 18:00 Uhr

Sa.          8:00 - 13:00 Uhr

 

Anfahrt

Inhalte von Google Maps werden aufgrund deiner aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt. Klicke auf die Cookie-Richtlinie (Funktionell), um den Cookie-Richtlinien von Google Maps zuzustimmen und den Inhalt anzusehen. Mehr dazu erfährst du in der Google Maps Datenschutzerklärung.