Estrich auf Trennschicht - auch Estrich auf Trennlage oder gleitender Estrich genannt - wird überall dort eingesetzt, wo keine Wärme- oder Schallisolierung erforderlich ist und ein Verbundestrich
nicht in Frage kommt. Dies kann zwei verschiedene Ursachen haben: Entweder ist ein Verbundestrich nicht nötig, da keine hohen Lasten aufgenommen werden müssen oder der Untergrund ist für einen
direkten Haftverbund nicht geeignet.
Aufgabe der Trennschicht ist es, der Estrichplatte bei Temperaturschwankungen oder hygrisch bedingten Änderungen ein ungehindertes Gleiten zu ermöglichen. Soll der Boden zudem vor aufsteigender
Feuchtigkeit geschützt werden, enthält die Trennschicht eine Abdichtung. Estriche auf Trennschicht können unmittelbar genutzt oder mit einem Belag versehen werden. Eingesetzt werden sie in
Kellerräumen und anderen untergeordneten Nebenräume, im Objekt- und Gewerbebereich, zur Reparatur von Verbundestrichen, sowie im Außenbereich für Terrassen und Balkone. Der Aufbau eines Estrichs auf Trennlage zeigt sich im Querschnitt von unten nach oben wie folgt:
Bei Unebenheiten oder Gefälle im Untergrund ist zwischen Rohdecke und Trennschicht eine Ausgleichsschicht nötig.
Bezeichnung
Nach DIN 18560 Estriche im Bauwesen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Prüfung und Ausführung
setzt sich die Bezeichnung für Verbundestriche auf Trennschicht in folgender Reihenfolge zusammen aus: Estrich, DIN-Hauptnummer, Kurzzeichen für Estrichart sowie der Druck- und
Biegezugfestigkeitsklasse oder Härteklasse sowie „T” für Trennschicht und Nenndicke der Estrichschicht in mm. Wird der Estrich auf Trennschicht unmittelbar genutzt, ist eine
Verschleißwiderstandsklasse anzugeben. Ein Estrich DIN 18560 - AS - IC15 - T25 ist demnach ein Gussasphaltestrich AS der Härteklasse 15 (IC15) als Estrich auf Trennschicht mit 25 mm
Nenndicke.
Ausführung
Als Estrich auf Trennschicht kommen hauptsächlich Nass- und Fließestriche auf Basis von Calciumsulfat, Zement, Gussasphalt oder Magnesia zum Einsatz. Die Festigkeits- oder Härteklasse richtet
sich nach der Nutzung. Die Estrichnenndicke sollte bei Gussasphaltestrichen 25 mm, bei Calciumsulfat- und Magnesiaestrichen 30 mm, bei Zementestrichen 35 mm und bei Kunstharzestrichen 15 mm nicht
unterschreiten.
Trennschicht
Um Reibung am Untergrund zu verringern und um Festpunkte durch Verschieben der Trennschicht in der Einbauphase zu verhindern, wird die Trennschicht in der Regel zweilagig ausgeführt. Eine
Ausnahme bilden Gussasphaltestriche, hier genügt eine Lage. Trennschichten können z.B. aus kunststoff- oder bitumengetränktem Papier, Polyethylenfolie von mindestens 0,1 mm Dicke oder
Rohglasvlies hergestellt sein.
Randanschluss
Bei Nassestrichen ist die Trennschicht zur Ausbildung der Randfuge an angrenzenden Bauteilen hochzuziehen. An den Wänden und anderen aufsteigenden Bauteilen sind Randdämmstreifen mit einer
Zusammendrückbarkeit von mindestens 5 mm und angeklebten Folienstreifen anzuordnen. Die Folienstreifen können entfallen, wenn die Abdeckung bis Oberkante Randstreifen hochgezogen wird. Der
Randdämmstreifen muss gegen Lagenveränderung beim Einbringen des Estrichs gesichert sein.
Abdichtung (Dampfsperre)
Bei Bodenfeuchtigkeit oder nicht drückendem Wasser ist eine Abdichtung vorzusehen. Diese darf den Estrich niemals direkt berühren, sondern muss mit Gleitfolie überzogen werden. Abdichtungsbahn
und Folie dürfen keine chemischen Wechselwirkungen eingehen, um die Dichtigkeit nicht zu gefährden.
Maßgebliches technisches Regelwerk ist DIN 18560 Teil 4.